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   OLG Koblenz, 31.07.1997 - 5 U 90/97   

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https://dejure.org/1997,2882
OLG Koblenz, 31.07.1997 - 5 U 90/97 (https://dejure.org/1997,2882)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.07.1997 - 5 U 90/97 (https://dejure.org/1997,2882)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Juli 1997 - 5 U 90/97 (https://dejure.org/1997,2882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nicht honorarpflichtige Bauplanung durch Generalunternehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine entgeltpflichtige Inanspruchnahme eines Werkunternehmers, wenn keine Zahlungspflicht ausdrücklich vereinbart wurde; Vergütungsplicht eines Werkunternehmers für dessen Erstellung von Bauplänen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann ein Bauunternehmer für vorbereitende Planungsleistungen eine Vergütung verlangen? (IBR 1998, 194)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 813
  • MDR 1998, 343
  • BB 1998, 816
  • BauR 1998, 409 (Ls.)
  • BauR 1998, 542
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Nürnberg, 18.02.1993 - 12 U 1663/92

    Angebotskosten für Software-Entwicklungsvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.1997 - 5 U 90/97
    Der Verkehr wertet Arbeiten wie die Fertigung von Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Leistungsbeschreibungen, Entwürfen, Modellen oder Massenberechnungen regelmäßig dahin, daß der Unternehmer dabei im eigenen Interesse tätig wird, weil er hofft, anschließend mit weitergehenden Leistungen beauftragt zu werden, die die planerischen Vorgaben umsetzen (OLG Nürnberg, NJW-RR 1993, 760 [761]; Palandt-Thomas, BGB, 16. Aufl., § 632 Rdnr. 5).

    Anders verhält es sich nur, wenn die Bezahlung der Vorarbeiten ausdrücklich vereinbart ist (OLG Hamm, BB 1975, 112) oder wenn die Vorarbeiten so aufwendig sind, daß sie nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des erhofften Auftrags stehen (OLG Nürnberg, NJW-RR 1993, 760 [761]).

  • BGH, 09.04.1987 - VII ZR 266/86

    Beweis für Entgeltlichkeit von Architektenleistungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.1997 - 5 U 90/97
    Die vom LG insoweit in den Vordergrund gerückte Frage, unter welchen Voraussetzungen einem Architekten, den ein Bauherr wegen der Objektplanung konsultiert, ein Honorar zusteht (vgl. dazu BGH, NJW 1987, 2742 [2743] = LM § 632 BGB Nr. 14; OLG Koblenz, 3. ZS, NJW-RR 1996, 1045), bedarf hier jedoch keiner Entscheidung.
  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 154/78

    Vergütung der Aufwendungen für ein Angebot

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.1997 - 5 U 90/97
    Wer sich in einem Wettbewerb darum bemüht, mit der Ausführung eines Baus betraut zu werden, kann im allgemeinen nicht damit rechnen, daß er für seine Bemühungen honoriert wird, wenn ein anderer den Zuschlag erhält (BGH, NJW 1979, 2202 = LM § 632 BGB Nr. 8; OLG Düsseldorf, BauR 1991, 613 [614]).
  • OLG Koblenz, 07.05.1996 - 3 U 799/95

    Architektenhonorar bei bloßen Vorarbeiten

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.1997 - 5 U 90/97
    Die vom LG insoweit in den Vordergrund gerückte Frage, unter welchen Voraussetzungen einem Architekten, den ein Bauherr wegen der Objektplanung konsultiert, ein Honorar zusteht (vgl. dazu BGH, NJW 1987, 2742 [2743] = LM § 632 BGB Nr. 14; OLG Koblenz, 3. ZS, NJW-RR 1996, 1045), bedarf hier jedoch keiner Entscheidung.
  • OLG Düsseldorf, 13.03.1991 - 19 U 47/90

    Vergütung für spezifiziertes Angebot

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.07.1997 - 5 U 90/97
    Wer sich in einem Wettbewerb darum bemüht, mit der Ausführung eines Baus betraut zu werden, kann im allgemeinen nicht damit rechnen, daß er für seine Bemühungen honoriert wird, wenn ein anderer den Zuschlag erhält (BGH, NJW 1979, 2202 = LM § 632 BGB Nr. 8; OLG Düsseldorf, BauR 1991, 613 [614]).
  • OLG München, 17.07.2017 - 28 U 849/17

    Keine Vergütungsvereinbarung getroffen: Honorar nach HOAI-Mindestsätzen!

    Erbringt ein sonst als Generalunternehmer oder als Bauträger tätiges Unternehmen ausschließlich Planungs- oder Vorplanungsleistungen, findet auf die Vergütung dieser Leistungen die HOAI Anwendung (Abgrenzung zu OLG Köln, IBR 2000, 281, und OLG Koblenz, IBR 1998, 194).

    2) a) Dem Urteil des OLG Koblenz vom 31.7.1997, Az. 5 U 90/97 lag ein mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2004 - 23 U 132/04

    Abschluss eines Vertrages über die Erbringung von vergütungspflichtigen

    Wer sich aber in diesem Zusammenhang als Bauunternehmer in einem Wettbewerb darum bemüht, mit der Ausführung eines Baus betraut zu werden, kann im allgemeinen nicht damit rechnen, dass er für seine Bemühungen honoriert wird, wenn er den Auftrag nicht erhält (OLG Koblenz NJW-RR 1998, 813, 814 m. w. Nachw.).
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